Belegstellenordnung für die

Belegstelle der Bienenzuchtgruppe OÖ-SBG

Die Belegstellenordnung gilt mit der Buchung der Belegstellenplätze als akzeptiert.

Die Belegstellenordnung muss jährlich zur Kenntnis gebracht werden, da immer wieder neue Züchter an einer Belegstelle aufführen und diese über den Belegstellenbetrieb und den Ablauf ausreichend informiert werden müssen.

  1. Termine:

Die für die Belegstelle festgelegten Aufführungstermine sind einzuhalten.

  • Beginn der Belegstellensaison
  • Ende der Belegstellensaison
  • Bestimmte Tage, an denen Aufführungen stattfinden
  • Uhrzeit der Anlieferung der Begattungskästchen
  • Ort der Übernahme der Begattungskästchen durch den Belegstellenwart

Anlieferung und Abholung: Die Anlieferung hat an den verlautbarten Ort zu den verlautbarten Terminen und Uhrzeiten zu erfolgen. Die Abholung der Kästchen erfolgt 14 Tage später, unabhängig vom Begattungsergebnis.

Der Begattungserfolg ist nach der Abholung selbstständig zu ermitteln und dem Verein per Mail an office@bienenzuchtgruppe.at bis 31.7. mitzuteilen.

  1. Begattungskästchen:

  • Alle Begattungskästchen müssen außen mit Namen u Adresse des Züchters und einer Nummer gekennzeichnet sein.
  • Die Völker müssen mit einem Drohnenabsperrgitter versehen sein. (5,2 mm Abstand). Das Belegstellenpersonal wird dies bei der Anlieferung prüfen. Ohne diesem Absperrgitter kann nicht aufgestellt werden und alle Einheiten werden ausnahmslos zurückgewiesen.
  • Das Zusetzen von schlupfreifen Weiselzellen oder unbegatteten Königinnen direkt auf der Belegstelle ist nicht gestattet.
  • Zur Anlieferung sind nur gängige Begattungskästchen zugelassen. (zb. Apidea, Mini-Plus, Swienty, Kieler,Quad ). Ableger sind nicht erlaubt.
  • Einheiten mit außen aufsitzenden Bienen werden ausnahmslos abgewiesen.
  • Vom Züchter selbst angefertigte und auf die Belegstelle mitgebrachte Unterlagen für Begattungskästchen sind nicht erlaubt. Die Bienenzuchtgruppe OÖ-SBG stellt Belegstellenständer für 300 Begattungseinheiten zur Verfügung.
  • Das Öffnen von Begattungseinheiten ist prinzipiell verboten.
  • Das hantieren an fremden Einheiten wird umgehend als Sachbeschädigung gewertet.
  • Die Begattungskästchen müssen sich in einem einwandfreien hygienischen Zustand befinden. Der Belegstellenwart ist angewiesen, bei mangelndem Hygienezustand die Aufstellung der Begattungskästchen zu verweigern.
  • Die Völkchen müssen ausreichend mit Bienen und Futter versorgt sein. Als Futter kommt nur Futterteig (Apifonda, Fondabee oder Biozuckerteig) oder Futterwaben in Betracht. Es darf aus seuchenhygienischen Gründen nicht mit Honig oder mit Honigzusatz gefüttert werden.
  1. Organisatorischer Ablauf auf der Belegstelle

  • Das Aufführen von mehr als 50 Kästchen auf die Belegstelle an einem Termin bedarf vor der Buchung telefonische Kontaktaufnahme mit dem Belegstellen-Team.
  • Ohne gültige Wanderbescheinigung darf nicht aufgefahren werden.
  • Die Überprüfung der Kästchen erfolgt gereiht nach dem Eintreffen der Züchter.
  • Eigenmächtiges Aufstellen der Kästchen ohne vorherige Kontrolle durch den Belegstellenwart ist nicht erlaubt.
  • Für die Kontrolle des Begattungserfolges ist der Züchter selbst verantwortlich. Der Züchter ist verpflichtet, die Anzahl der begatteten Königinnen bis 31. Juli per Mail an office@bienenzuchtgruppe zu melden.
  • Nähere Informationen erteilt der Belegstellenwart bei der Aufführung – allen Aufforderungen ist Folge zu leisten.
  • Das Betreten des Belegstellenbereiches ist nur mit Zustimmung oder im Beisein des Belegstellenpersonals erlaubt. Es gilt ein generelles Fahrverbot- ein Nichteinhalten wird ausnahmslos zur Anzeige gebracht.
  • Der Betrieb der Belegstelle kann bei unvorhersehbaren Situationen verkürzt oder eingeschränkt werden.

 

  1. Belegstellennachweis

  • Belegstellenkärtchen für alle aufführenden Imker können beim Belegstellenwart beim Abholen der Kästchen um 0,50€ erworben werden.
  1. Belegstellengebühren

  • Die Höhe der Belegstellengebühr wird vom Belegstellenbetreiber jährlich festgesetzt und verlautbart:

Für 2024 ist er wie folgt festgesetzt: Weyer €9

Rabatt bei Onlinebuchung für Mitglieder: €1

  • Mitgliedern der Bienenzuchtgruppe OÖ-SBG wird ausschließlich bei der Buchung über das Onlineportal 1€ Rabatt gewährt.
  • Die Gebühren für die Beschickung müssen bei der Buchung im Voraus bezahlt werden. Dazu erfolgt die Anmeldung im Belegstellentool auf der Homepage der Bienenzuchtgruppe OÖ-SBG. Nach Zahlungseingang erfolgt eine Bestätigung der Bestellung durch die Bienenzuchtgruppe OÖ-SBG per Buchungsbestätigung.
  • Zu unrecht genutzte Rabatte müssen nachentrichtet werden und führen zum Ausschluss vom Belegstellenbetrieb.
  • Sollte die angemeldete und bezahlte Anzahl an Königinnen wider Erwarten vom Züchter nicht erreicht werden, erfolgt keine Rückerstattung der zu viel bezahlten Gebühren. Es besteht kein Rechtsanspruch auf finanzielle Rückerstattung nicht in Anspruch genommener Belegstellenplätze. Gleiches gilt für zurückgewiesene Begattungseinheiten.
  • Sollte der Züchter mehr als die gemeldeten Begattungseinheiten anliefern wollen, dann ist dies VORHER mit dem Belegstellenleiter abzuklären Die Entscheidung auf Annahme obliegt einzig und allein dem Belegstellenleiter und dem Belegstellenpersonal. Die zusätzlichen Begattungsgebühren sind dann unmittelbar vor Ort in bar zu entrichten.
  1. Haftungsausschluss

Für folgende Geschehnisse auf der Belegstelle der Bienenzuchtgruppe OÖ-SBG nimmt der Verein keine wie auch immer geartete Haftung für Zuchtkästen samt Inhalt.

  • Beschädigung der Zuchtkästen samt Inhalt durch Tiere jeder Art
  • Diebstahl von Königinnen oder Zuchtkästen
  • Bosheits- oder Sabotageakte jeder Art
  • Beschädigung der Zuchtkästen samt Inhalt infolge von Naturereignissen (Sturm, Hagel, Starkregen, Hochwasser, usw.)
  • Bei Fehlanpaarungen bzw. mangelndem Begattungserfolg

 

 

  1. Belegstellenwart

Der Belegstellenwart handelt im Auftrag der Bienenzuchtgruppe OÖ-SBG und ist von diesem beauftragt und bevollmächtigt, die Belegstellenordnung zu vollziehen. Bei Nichteinhaltung der Belegstellenordnung ist der Belegstellenwart verpflichtet, alle notwendigen Sanktionen zu treffen. Den Aufforderungen des Belegstellenpersonals ist unbedingt folge zu leisten.

Diese Belegstellenordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung auf der Homepage der Bienenzuchtgruppe OÖ-SBG in Kraft und gilt bis eine neuere Version erscheint.